Ab wann ist ein Immobilienverkauf steuerfrei?

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In der Regel sind Immobiliengewinne, die bei einem Verkauf vor Ablauf der Spekulationsfrist von 10 Jahren gemacht werden, zu versteuern. Aber Ausnahmen bestätigen bekanntlich die Regel. Denn auch bei einem Verkauf vor Ablauf der 10 Jahre, können die Veräußerungsgewinne steuerfrei sein.

Hierfür müssen aber verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Sollte die Immobilie anfänglich vermietet worden sein, müssten die Eigentümer im Jahr des Verkaufs, diese bereits in den vorangegangenen zwei Jahre für eigene Wohnzwecke genutzt haben.
  • Noch früher können Besitzer ihre Immobilie steuerfrei verkaufen, wenn diese zwischen Anschaffung und Verkauf, nur zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde.

Auch bei einer Zweitwohnung kann die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken vorliegen. Hierfür darf sie aber nicht vermietet werden. Auch eine unentgeltliche Überlassung anderer Personen, außer der eigenen Kinder, würde dazu führen, dass die kurzen Fristen für den steuerfreien Verkauf nicht mehr greifen würden. Sollte die Zweitwohnung aber kostenpflichtig an die eigenen Kinder vermietet werden, würden auch hier die kurzen Fristen nicht mehr zu Anwendung kommen.  

 

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