Der Bundestag beschließt Zweites Pflegestärkungsgesetz (PSG II)

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Der Bundestag hat das zweite Pflegestärkungsgesetz beschlossen. Das Gesetz wird am 1. Januar 2016 in Kraft treten und wird zum 1. Januar 2017 wirksam. Damit hat die Selbstverwaltung in der Pflege mehr als 1. Jahr Zeit, die fünf neuen Pflegegrade und die neuen Leistungsbeträge umzustellen und in der Praxis vorzubereiten.

Welches sind die Kernpunkte der Reform:

Der zentrale Punkt des Gesetzes ist ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff, der unter anderem Demenzkranken künftig Anspruch auf die gleichen Leistungen einräumt wie Menschen mit körperlichen Behinderungen.

Es sollen künftig nicht nur noch der Zeitaufwand für Pflege wie – Anziehen, Essen, Waschen und Ähnliches – berücksichtigt werden, sondern es soll auch die Frage, wie weit ein selbstständiges Leben noch möglich ist geklärt werden und in wie weit die Betroffenen in Alltagskompetenzen eingeschränkt sind.

Hierzu werden die alten Pflegestufen von einem I bis III Punktesystem auf ein I bis V Punktesystem erweitert, um die Bewertung von Pflegebedürftigen besser auf jeden Einzelfall zuschneiden zu können.  

Was die Änderungen bewirken:

Die Pflegeversicherung kann somit früher greifen. Es werden mit dem Pflegegrad I mehr Menschen erreicht, die bis dahin noch keine Unterstützung erhalten haben, in etwa wenn eine Wohnung barrierefrei umgebaut werden soll. Nach Schätzungen zufolge werden bis zu 500.000 Menschen zusätzliche Pflegeleistung erhalten.

 

 

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