Ist die Grundsteuer verfassungswidrig?

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Die Grundsteuer ist eine Steuer, die jeder in Deutschland zahlen muss, der in einem Haus oder einer Wohnung wohnt, egal ob er Eigentümer oder Mieter der Immobilie ist. Mieter zahlen die Grundsteuer über die Nebenkosten und Eigentümer direkt an das Finanzamt. Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine sehr relevante Einnahmequelle. Diese nehmen mit der Grundsteuer jährlich schätzungsweise rund 14 Mrd. EUR ein.

Aktuell prüft das Bundesverfassungsgericht die Rechtmäßigkeit der Berechnung der Grundsteuer. Die zur Berechnung benötigten Einheitswerte wurden seit mehreren Jahrzehnten nicht mehr angepasst. In der Verhandlung geht es um die Frage, ob die auf Gebäude und Grundstücke bezogene Berechnung der Steuer noch mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die zur Berechnung zugrundeliegenden Einheitswerte gehen im Osten auf das Jahr 1935 und im Westen auf das Jahr 1964 zurück. Der Bundesfinanzhof hat zur Überprüfung mehrere Fälle vorgelegt und ist der Überzeugung, dass es zu gravierenden Ungerechtigkeiten kommt. In der Verhandlung appellierten die Bundesländer an das Verfassungsgericht eine ausreichende Übergangszeit festzulegen, sollte es die Grundsteuer für verfassungswidrig halten.  Für die Neubewertung der rund 35 Millionen Grundstücke benötigten die Bundesländer mindestens 6 Jahre.

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