NRW: Möglicher Belegungsstopp bei Pflegeheimen ohne Einzelzimmerquote

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Vergangene Woche hat Nordrhein-Westfalens Sozialminister (Karl-Josef Laumann) mitgeteilt, dass Altenpflegeheime die noch immer nicht die gesetzliche Einzelzimmerquote erfüllen mit einem Belegungsstopp rechnen müssen. Bereits 2003 wurde im Landespflegesetz beschlossen, dass Pflegeheime in Nordrhein-Westfalen bis Juli 2018 80% ihrer Pflegeappartements als Einzelzimmer anbieten müssen. Laut Laumann hatten die Pflegeheimbetreiber mit 15 Jahren Übergangsfrist genug Zeit um die Pflegeheime neuzugestalten.

Bei einer gezielten Nachfrage bei Pflegeheimbetreibern, die vor zwei Jahren noch nicht die neuen Standards erfüllt haben ist herausgekommen, dass immer noch einige Betreiber keine fristgerechten Bauplanungen vorweisen konnten. "Wenn diese Einrichtungen die Quote nicht erfüllen, werden die Bewohner, die dort jetzt schon wohnen, natürlich auch weiterhin dort wohnen bleiben können. Allerdings werden die Träger mit einem Belegungsstopp rechnen müssen, damit sie nicht weitere Bewohner aufnehmen", so Laumann.

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