Steuervorteil bei Lebensversicherungen sichern

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Noch immer sind Lebensversicherungen bei den Deutschen sehr beliebt und als Anlageprodukt ganz vorn, obwohl sie vor rund zehn Jahren ihr Steuerprivileg verloren haben und kaum noch Renditen abwerfen. Das Alterseinkünftegesetz ist zum 1. Januar 2005 in Kraft getreten. In diesem Gesetz verlieren Lebensversicherungen die nach 2005 abgeschlossen wurden ihr Steuerprivileg. Das heißt, dass der ausgezahlte Betrag grundsätzlich versteuert werden muss. Doch Ausnahmen bestätigen bekanntlich die Regel und es gibt Einzelfälle in dem jetzt auslaufende Verträge noch steuerlich Begünstigt werden.

Einen kleinen Steuervorteil gibt es immer noch...

...bei Lebensversicherungen die eine Mindestlaufzeit von 12 Jahren haben und zwischen 2004 und April 2009 abgeschlossen wurden. Hier muss nur die Hälfte des Ertragsanteils, also die Differenz zwischen Auflaufleistung und den gezahlten Versicherungsbeiträgen, versteuert werden, sofern die Vollendung des 60. Lebensjahrs erfolgt ist und die Auszahlung als Einmalzahlung getätigt wird. Jürgen Nagler, Steuerberater, Rechtsanwalt und Senior Manager bei KPMG wies in der Frankfurter Allgemeinen darauf hin.

Entsprechende Verträge die ab dem 1. Januar 2017 ausgezahlt werden, kommen also jetzt in dieses „kleine“ Steuerprivileg.

Da die Bank zunächst den gesamten ausgezahlten Betrag mit der Abgeltungssteuer belastet, müssen die Betroffenen im Zuge ihrer Einkommensteuererklärung die begünstigten Lebensversicherungs-Erträge angeben.

Beachten Sie: Viele Lebensversicherungen die in der Vergangenheit geschlossen wurden, wurden mit nicht korrekten Widerrufsbelehrungen versehen. Selbst bereits ausgezahlte, gekündigte und noch laufende Verträge können geprüft werden und zu einer zusätzlichen Auszahlung führen.

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