Erwerbskosten Immobilienkauf

G

Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer beläuft sich aktuell auf

Bundesland Steuersatz
seit 1998
  Erhöhung
ab
  auf
Steuersatz
Baden-Württemberg 3,5 %   05.11.2011   5,0 %
Bayern 3,5 %   keine Erh.    
Berlin 3,5 %   01.01.2007   4,5 %
      01.04.2012   5,0 %
      01.01.2014   6,0 %
Brandenburg 3,5 %   01.01.2011   5,0 %
      01.07.2015   6,5 %
Bremen 3,5 %   01.01.2011   4,5 %
      01.01.2014   5,0 %
Hamburg 3,5 %   01.01.2009   4,5 %
Hessen 3,5 %   01.01.2013   5,0 %
      01.08.2014   6,0 %
Mecklenburg-Vorpommern 3,5 %   01.07.2012   5,0 %
Niedersachsen 3,5 %   01.01.2011   4,5 %
      01.01.2014   5,0 %
Nordrhein-Westfalen 3,5 %   01.10.2011   5,0 %
      01.01.2015   6,5 %
Rheinland-Pfalz 3,5 %   01.03.2012   5,0 %
Saarland 3,5 %   01.01.2012   4,5 %
      01.01.2013   5,5 %
Sachsen 3,5 %   keine Erh.    
Sachsen-Anhalt 3,5 %   02.03.2010   4,5 %
      01.03.2012   5,0 %
Schleswig-Holstein 3,5 %   01.01.2012   5,0 %
      01.01.2014   6,5 %
Thüringen 3,5 %   07.04.2011   5,0 %

... der Kaufsumme.

 

Der Notar wird das Finanzamt über den Kauf informieren. Innerhalb von 2 - 4 Wochen ist mit der Zahlung zu rechnen.

 

M

Maklergebühren (Courtage)

Haben Sie Ihr Objekt über einen Makler gefunden, wird nach erfolgreicher Vertragsunterzeichnung die Maklercourtage fällig. Diese bezieht sich rein auf die Vermittlung der Immobilie. Eventuelle Zusatzleistungen werden in der Regel gesondert berechnet und vor Vertragsabschluss beglichen. Die Courtage liegt je nach Bundesland zwischen 3% max. 6% auf den Kaufpreis zzgl. der Mehrwertsteuer. In den südlichen Bundesländern -Bayern und Baden-Württemberg- beispielswiese sind 3% vom Käufer und 3 % vom Verkäufer üblich. In Berlin sind aktuell 7,14% gängige Praxis. Es gilt die zumeist: Je gefragter ein Markt, desto höher die örtliche Provision. Wie bei jeder Ware oder Dienstleistung lohnt es sich auch hier im Vorfeld zu handeln. Eigentümer und Hausverwalter dürfen keine Maklerprovision verlangen.

UNSERE ANGEBOTE SIND STETS PROVISIONSFREI FÜR DEN KÄUFER!

N

Nebenkosten beim Kauf
Beim Kauf einer Immobilie fallen in der Regel folgende zusätzliche Kosten an:
 
   1. Die Notargebühr / Grundbucheintragungen
   2. Die Grunderwerbssteuer
   3. Die Maklergebühren (Courtage)
 
HINWEIS:Wenn Sie mit der Immobilie gewisse Einrichtungsgegenstände wie z.B. eine Einbauküche, Möbel oder Teppiche erwerben, sollten diese Gegenstände im Kaufvertrag mit einem extra ausgewiesenem Preis erscheinen. In diesem Fall muss dafür keine Grunderwerbsteuer bezahlt werden. Das Finanzamt wird die Grunderwerbsteuer nur auf den Haus- und Grundstücksanteil berechnen.
 
Notargebühren & Grundbucheintragung

Die Kosten belaufen sich auf ca. 1,5% des Kaufpreises und enthalten:

  • die Erstellung des Kaufvertragsentwurf und die Zusendung des Entwurfes
  • die Terminvereinbarung zur Vertragsunterzeichnung
  • die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags
  • das Einholen sämtlicher behördlichen Genehmigungen (Vorkaufsverzichtbescheinigung der Gemeinde bzw. Verwalterzustimmung, Information an das Finanzamt bezüglich der Grunderwerbsteuer, Einholung der Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung beim zuständigen Finanzamt)
  • die Kontrolle der Löschung der Grundschulden des Verkäufers
  • Weitergabe an das Grundbuchamt
  • Benachrichtigung der Fälligkeit des Kaufpreises
  • Kontrolle / Einhaltung aller sonstigen für das Zustandekommen des Kaufvertrages relevanten Vereinbarungen bis zur endgültigen Umschreibung des Objekts
  • Eintragung der Auflassungsvormerkung
  • Eintragung der Sicherungshypothek
  • Löschung der Grundschulden
  • Eintrag ins Grundbuch

S

Spekulationsfrist

Die Spekulationsfrist beträgt zur Zeit 10 Jahre, diese wurde vor allem zum Schutz der Mieter von einstmals 2 Jahren (bis 1999) auf diesen heutigen Wert gesetzlich festgelegt. Folglich ein realisierter Gewinn beim Verkauf der Immobilie nach Ablauf dieser Frist absolut steuerfrei!

Eine Ausnahme bildet eine selbstgenutzte Wohnung gem. §23 EStG: "...Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden".