Unterhalt einer Immobilie

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Instandhaltungsrücklage

Der Wert der Immobilie ist entscheidend, vor allem, wenn man sie später vielleicht wieder verkaufen will. Um einen Wertverlust zu vermeiden, sollte eine finanzielle Reserve für Reparaturen und Modernisierungen aufgebaut werden. Zusätzlich zu den Kreditraten sollten Immobilienkäufer monatlich Geld für die Instandhaltung beiseitelegen. Als Richtwert gilt: Käufer eines Neubaus sollten rund 50 Cent pro Quadratmeter, Käufer eines Altbaus mindestens das Doppelte zurücklegen. Bei 150 Quadratmetern Wohnfläche sind das: 900 bis 1800 Euro im Jahr.

Im Bereich der Pflegeimmobilien obliegt ein wesentlicher Teil der Instandhaltung dem Pächter der Immobilie. Im Gegensatz zum klassichen Wohnraummietvertrag ermöglicht der Pachtvertrag mit dem Betreiber, dass sämtliche Instandhaltungsmaßnahmen durch diesen zu leisten sind. Da dies jedoch zu lasten der Immobilie gehen kann verbleibt die Instandhaltung für Dach und Fach in der Regel beim Eigentümer. Die unmittelbar für den Betrieb wichtigen und relevanten sowie hierdurch beanspruchten Bestandteile der Immobilie inklusive sämtlicher Kleinreperaturen und Renovierungsarbeiten obligen in der Regel dem Betreiber der Pflegeimmobilie. Daher reduziert sich die durchschnittliche Instandhaltungsrücklage auf ca. 20 Cent pro Quadratmeter. Bei einem durschnitllichen Pflegeappartement von 50 Quadratmetern ergibt dies: ca. 120 Euro pro Jahr.

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Nebenkosten

Die Nebenkosten bei einer Immobilie werden aufgeteilt in umlagefähige Nebenkosten und nicht umlagefähige Nebenkosten. Umlagefähige Nebenkosten sind z.B. Gebäudeversicherung, Wasser, Strom, Müllabfuhr etc., diese zahlt der Mieter inkl. der Kaltmiete an die Hausverwaltung.

Nicht umlagefähige Nebenkosten, also Kosten die der Eigentümer zu tragen hat, sind die Kosten für die Haus- und Mietverwaltung und die Instandhaltungsrücklage. Die Kosten für Haus- und Mietverwaltung sind steuerlich absetzbar, die Instandhaltungsrücklage nicht, da diese wie die Tilgung nicht zur direkten Kostenseite zählt.

Bei Pflegeimmobilien werden in der Regel sämtliche Nebenkosten direkt durch den Betreiber der Immbilie beglichen. D.h. Nebenkostenabrechnungen entfallen, Wasser Strom, Versicherungen, etc. schliesst der Betreiber direkt selbst ab.