FAQ

FAQ - häufig gestellte Fragen

Wie errechnen wir die Rendite?

Die ausgewiesene Rendite errechnen wir aus dem jährlichen Mietertrag (vor Abzug der nicht umlagefähigen Kosten) geteilt durch den Kaufpreis (ohne Kaufpreisnebenkosten). Folglich handelt es sich um die anfängliche Mietrendite bezogen auf den Kaufpreis. Ein steuerliche Betrachtung findet keine Anwendung.

Da sich die Grunderwerbsteuer in den letzten Jahren in vielen Bundesländern -zumeist mehrfach- geändert hat und dies teilweise auch relativ kurzfristig angekündigt wurde ist eine andere Berechnung für uns in unseren Exposés nicht möglich, da wir sonst Gefahr laufen falsche Angaben zu machen.

Zuletzt aktualisiert am 27.06.2015 von Admin.

Erhalte ich eine Absicherung im Grundbuch?

Sie werden als Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Somit haben Sie die gleichen Rechte, wie jeder Eigentümer einer Eigentumswohnung.

Zuletzt aktualisiert am 29.03.2015 von Admin.

Kann ich das Objekt wieder kaufen?

Sie sind Eigentümer und können jederzeit die Wohnung verkaufen, verschenken oder beleihen. Ein Verkauf vor Ablauf der Spekulationsfrist ist aber meist nicht ratsam.

Zuletzt aktualisiert am 29.03.2015 von Admin.

Was heißt Dach und Fach?

Dach und Fach beziehen sich auf die Regelung im Mietvertrag bezüglich der Instandhaltungsrücklage. Gängig ist, dass der Betreiber für die Instandhaltung im Objekt verantwortlich ist. Die Instandhaltung für Dach und Fach verbleibt beim EIgentümer bzw. der Eigentümergemeinschaft.

Dach bezeichnet hierbei das Dach inklusive der tragenden Konstruktion, Eindeckung, Dachrinnen, etc.

Fach beschreibt die äußere Gebäudehülle (Fenster, Fassade, etc.) sowie die tragende Konstruktion (tragende Wände) und die in den Wänden verbauten Installationen (Rohrleistungssysteme, Elektroanlagen, etc.).

Zuletzt aktualisiert am 29.03.2015 von Admin.

Welche kosten fallen bei Kauf der Immobilie noch an?

Wie bei jedem Immobilienkauf fallen Grunderwerbssteuer sowie die Notargebühren und Gerichtskosten an.

Die kosten für Grunderwerbssteuer unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Die aktuell geltenden Grunderwerbssteuer in den einzelne Bundesländern entnehmen Sie bitte unserer Aufstellung.

Zuletzt aktualisiert am 29.03.2015 von Admin.

Wer kümmert sich um die Vermietung?

Die Immobilie ist in der Gesamtheit an einen Mieter/Pächter/Betreiber vermietet. Es ist somit nicht relevant, ob Ihre Einheit vermietet ist oder leer steht: Die Miete wird jeden Monat in der Gesamtheit an die Eigentümergemeinschaft gezahlt. Die Verwaltung nimmt diese stellvertretend in Empfang und leitet die Miete an die einzelnen Eigentümer weiter.

Der Mieter/Pächter/Betreiber kümmert sich eigenverantwortlich um die Vermietung der einzelnen Einheiten. Eine Vollvermietung liegt in seinem eigenen Interesse und ist auf Grund der hohen Nachfrage zumeist problemlos zu erreichen.

Zuletzt aktualisiert am 27.06.2015 von Admin.