Die Pflegeimmobilie als Kapitalanlage
Die Pflegeimmobilie als Kapitalanlage erfreut sich in den letzten Jahren großer Beliebtheit. Durch die langfristigen Mietverträge sowie den geringen Arbeitsaufwand für den Eigentümer, wird hier auch gern von der „Sorglos-Immobilie“ gesprochen. Auch die staatlichen Sicherungsinstrumente für die Betreiber tragen dazu bei, dass eine langfristig sichere Mietzahlung gewährleistet ist.
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Die Pflegeimmobilie als Kapitalanlage
Eine Pflegeimmobilie kaufen heißt, dass man - wie bei einer normalen Eigentumswohnung - Eigentümer im Grundbuch wird. Sämtliche, damit verbundenen Rechte und Pflichten, sind somit identisch. Der Anleger kann somit jederzeit verkaufen, vererben, beleihen oder verschenken.
Wer ein Pflegeappartement kauft, investiert in einen konjunkturunabhängigen Wachstumsmarkt. Die deutsche Bevölkerung altert: Somit steigt anlog der Anteil der pflegebedürftigen Menschen und somit auch der Bedarf an Pflegeplätzen. Dieser Trend wird sich mindestens bis 2050 weiter fortsetzen.
Die Betreiber der Pflegeheime sind durch ein gut strukturiertes Finanzierungsprinzip gut abgesichert. Zum einen erfolgt dies durch die Pflegekasse - den sogenannten Kostenträger -, den Eigenanteil des jeweiligen Bewohners bzw. seiner Angehörigen, die Sozialhilfe- für den Fall, dass Vorgenannte nicht in der Lage sind, den Eigenanteil aufzubringen - und die Investitionskosten.
Das Investment in eine Pflegeimmobilie folgt dem gleichen Prinzip wie der Kauf einer Eigentumswohnung. Die Immobilie wird nach dem WEG (Wohneigentumsgesetz) aufgeteilt und die einzelnen Einheiten an Kapitalanleger verkauft. Zuvor wurde mit einem Betreiber ein langfristiger Mietvertrag über die gesamte Immobilie geschlossen. Der Anleger tritt dem gemäß dem Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“ (vergleiche § 566 BGB) mit seinem Miteigentumsanteil in den bestehenden Mietvertrag ein. Da nicht die einzelnen Pflegeappartements sondern die gesamte Immobilie vermietet ist, erhält die Eigentümergemeinschaft Monat für Monat einen festen Betrag für die gesamte Immobilie und dies unabhängig davon, ob einzelne Einheiten leer stehen, oder vermietet sind. Dies sichert jedem Eigentümer - gemäß seinem Miteigentumsanteil - jeden Monat die volle Mietzahlung. Oft wird daher auch von einer sogenannten Mietgarantie gesprochen.